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   LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10   

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https://dejure.org/2010,14044
LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10 (https://dejure.org/2010,14044)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.07.2010 - 9 Sa 595/10 (https://dejure.org/2010,14044)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 9 Sa 595/10 (https://dejure.org/2010,14044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gesamtbetriebsvereinbarung - Betriebsübergang - Vertrauensschutz - Kündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 20 Abs. 3 GG, § 50 BetrVG, § 77 Abs.. 5 BetrVG
    Gesamtbetriebsvereinbarung - Betriebsübergang - Vertrauensschutz - Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; Kollektivrechtliche Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung als Einzelbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; Versagung arbeitgeberseitigen Vertrauensschutzes für individualrechtliche Fortgeltung in ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; kollektivrechtliche Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung als Einzelbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; Versagung arbeitgeberseitigen Vertrauensschutzes für individualrechtliche Fortgeltung in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Eine andere Vereinbarung kann darin bestehen, dass die ordentliche Kündigung ausgeschlossen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - ).

    Vielmehr sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Betriebsvereinbarungen fristgerecht frei kündbar (vgl. z. B. BAG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - und Urteil vom 23. Mai 2007 - 10 AZR 29/07 - ).

    Ob diese Grundsätze auch hinsichtlich einer bereits erworbenen Anwartschaft auf freiwillige Sozialleistungen Anwendung finden, hat der Erste Senat in seinem Beschluss vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - offengelassen.

    Es ergeben sich dann allerdings (nur) Einzelansprüche der betroffenen Arbeitnehmer, die von einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung der Betriebsvereinbarung und des Fortbestandes aller Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung nicht erfasst sind (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - ).

    Da die Beklagte mit der Kündigung alle freiwilligen Sozialleistungen nach der Sozialvereinbarung bis auf die ohnehin in einer gesonderten Betriebsvereinbarung geregelten Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung entfallen lassen will, kommt eine Nachwirkung auch unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung des Betriebsrats bei der Verteilung verbliebener Leistungen nicht in Betracht (vgl. dazu: BAG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - ).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Die (bloße) individualrechtliche Fortgeltung der Regelungen in den Gesamtbetriebsvereinbarungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ist auch dann nicht anzunehmen, wenn der Betriebsübergang bereits im Jahr 1993 und damit vor dem grundlegenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18.9.2002 - 1 ABR 54/01 - stattgefunden hat.

    Da erst seit dem Beschluss des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - die gegenteilige Rechtsauffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt sei, gelte zu ihren Gunsten Vertrauensschutz.

    Es bedarf des Auffangtatbestandes des § 613 a Abs. 1 S. 2 BGB nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - ).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in dem grundlegenden Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - ausführt, hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt das Bundesarbeitsgericht nicht mit der kollektivrechtlichen Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach einem Betriebsübergang befasst.

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Allein aus der tatsächlichen Gewährung von Leistungen kann nicht auf den für eine Gesamtzusage erforderlichen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers geschlossen werden, wenn die Leistungen erkennbar erbracht werden, um Verpflichtungen aus einer Betriebsvereinbarung oder nach gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - ).

    Wenn Leistungen erkennbar in Anwendung einer Betriebsvereinbarung und/oder gesetzlichen Bestimmungen gewährt werden, ist für die Entstehung einer betrieblichen Übung kein Raum (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - ).

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 285/08

    Blitzwechsel in eine Gastmitgliedschaft ohne Tarifbindung

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Zudem ist erforderlich, dass die von der Rückwirkung nachteilig betroffene Partei auf die Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BAG, Beschluss vom 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - ).

    Allein der Hinweis in einem einzigen Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - auf eine einzelne Literaturansicht ohne eigene Begründung durch das Bundesarbeitsgericht und ohne eine Auseinandersetzung mit abweichenden Literaturansichten begründete keine langjährig gefestigte Rechtsprechung (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - ).

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Sie beruft sich auf eine nicht näher begründete Ausführung in einem Urteil des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 -.

    Allein der Hinweis in einem einzigen Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - auf eine einzelne Literaturansicht ohne eigene Begründung durch das Bundesarbeitsgericht und ohne eine Auseinandersetzung mit abweichenden Literaturansichten begründete keine langjährig gefestigte Rechtsprechung (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 26. August 2009 - 4 AZR 285/08 - ).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 995/08

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Will er als Stellvertreter der einzelnen Arbeitnehmer auftreten, so muss dies klar erkennbar sein (vgl. BAG, Urteil vom 16. Februar 2010 - 3 AZR 995/08 - ).

    Damit sollte sich für die Arbeitnehmer erkennbar die Grundlage ihrer Ansprüche nicht ändern (vgl. dazu auch: BAG, Urteil vom 16. Februar 2010 - 3 AZR 995/08 - ).

  • ArbG Bonn, 23.12.2009 - 5 Ca 2076/09

    Auswirkung des Übergangs nur eines von mehreren Betrieben auf den Bestand der

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23. Dezember 2009 - AZ: 5 Ca 2076/09 wie folgt abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 23. Dezember 2009 - 5 Ca 2076/09 EU - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Dass nicht nur von den Arbeitnehmern, sondern auch von den Gesellschaftern freiwillige Sanierungsbeiträge erwartet werden dürfen und davon sogar die Wirksamkeit von Änderungskündigungen abhängig gemacht werden kann, hat das Bundesarbeitsgericht auch in jüngster Zeit bestätigt (vgl. BAG, Urteil vom 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - ).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 657/06

    Jubiläumsgabe - Anrechnung von Vordienstzeiten

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Ansprüche auf die anderen Leistungen wie Geburts- und Heiratsbeihilfe sowie auf Jubiläumszuwendungen entstehen erst mit dem betreffenden Ereignis, ohne dass zuvor eine Anwartschaft bzw. ein Besitzstand erworben wird (vgl. dazu: BAG, Urteil 26. September 2007 - 10 AZR 657/06 - ).
  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10
    Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - und Beschluss vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK-Kania, 8. Aufl., § 77 Rdn. 101; Fitting, a.a.O., § 77 Rdn. 151, HWK-Gaul, Arbeitsrechtskommentar, 3. Aufl., § 77 Rdn. 36).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 29/07

    Anspruch auf 14. Monatsgehalt und Jubiläumszuwendung

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 842/07

    Höhe einer jährlichen Zuwendung für einen Teilzeitbeschäftigten nach § 2 des TV

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08

    Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung

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